Zivildienst
Allgemeines
Der Zivildienst ist in seinem Wesen ein Dienst am Menschen. Dieser Dienst kommt der Allgemeinheit insgesamt zugute. Insbesondere im Bereich der Betreuung Hilfsbedürftiger übernehmen Zivildienstleistende wichtige und beispielhafte Leistungen für unsere Gesellschaft. Diese wertvollen Dienste prägen unser soziales System erheblich mit.
Der vom Bundeskabinett am 15. Dezember 2010 beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass nach dem 30. Juni 2011 niemand mehr den Zivildienst antreten kann. Am 31. Dezember 2011 sollen die letzten Zivildienstleistenden entlassen werden. Über dieses Datum hinaus ist auch keine Verlängerung o. ä. mehr möglich. Aus diesem Grunde besteht noch die Möglichkeit sich bis zum 01. Juni 2011 zu bewerben.
Einsatzgebiete
- Pflegeversorgungstätigkeiten
- Patientenbegleitung
- Wirtschaft und Versorgung
- hilfspflegerische Tätigkeiten


